Drohnen-Verordnung 2017 – Die wichtigsten Regeln im Überblick

An alle Drohnen-Fans, die die neue Drohnen-Verordnung noch nicht kennen.
Wir haben hier das aktuelle PDF “Die neue Drohnen-Verordnung” vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für euch zum Nachlesen als Link bereitgestellt.
-Screenshot- der Drohnen-Verordnung 2017
Auszug aus den wichtigsten Regeln der Drohnenverordnung 2017
Ein Überblick über die wichtigsten Regeln…
… auf Modellflugplätzen
- Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände
fliegen lässt, kann das unverändert
machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von
Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss
eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers
anbringen.
… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit
einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm
- Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des
Besitzers anbringen.
… für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit
einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm
- Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des
Besitzers anbringen. - Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse
nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach
Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt
anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen
durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung
ausgestellt.
Hier alle wichtigen Regeln zur neuen Drohnen-Verordnung oder Klare Regeln für Betrieb von Drohnen
Unsere Meinung zur neuen Drohnen-Verordnung 2017
Leider können wir diese hier an dieser Stelle nicht zum Ausdruck bringen, da wir durchaus das ein oder andere aus der neuen Verordnung für sinnvoll und absolut nötig halten.
Doch leider können wir das nicht von der kompletten Verordnung sagen, da einige Punkte absolut unsinnig sind und ungerecht den Drohnen-Piloten gegenüber, denn es gibt noch mehr Teilnehmern in der LUFT und die dürfen nach wie vor über mein Grundstück fliegen und dieses Filmen und Fotografieren.
Aus jedem Heißluftballon oder Sportflugzeug kann man bessere Luftaufnahmen von meinem Haus machen als mit den meisten Kameradrohnen. Warum dürfen diese trotzdem ohne Einschränkungen über mein Haus fliegen Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt?
Vielleicht habt Ihr ja auch eine Meinung zu dem Thema – wir freuen uns über jeden Kommentar unter dem Artikel.
Vielen Dank für die Erklärung. Das ist wirklich interesant.
Vielen Dank an alle für eure Tipps!
N paar Sätze aufm Internet rauskopieren kann jeder. Informiert euch ordentlich, z.B. auf modellflugpilot
Hallo Fuego,
erstens handelt es sich bei diesem Artikel nicht um ein paar kopierter Sätze, sondern es geht um die neue Drohnen-Verordnung. Gesetzestexte sind nun mal überall gleich und lassen sich nicht nach Lust und Laune variieren.
Viel schlimmer ist es aber in einem Kommentar Werbung für eine Seite zu machen, die zu diesem Thema rein gar nicht beizutragen hat.
Konstruktive Kritik ist absolut gewünscht aber diese hier ist absoluter mist.
Der Drohnen-Tester
[…] der neuen Drohnenverordnung geht es in erster Linie um Kameradrohnen, anscheinend hat Herr Dobrindt Angst, ausspioniert zu […]