Drohnenversicherung etwas komplizierter als gedacht

Drohnenversichung als Schutz, doch wie muss diese aussehen? Die unbemannten Flugkörper (Drohnen / Quadrocopter oder Multicopter) erfreuen sich einer immer größer werdenden Beliebtheit, da sie günstig zu kaufen und dank GPS über einfache Navigationseigenschaften verfügen, die von jedermann leicht zu fliegen sind.
Doch Vorsicht, denn wer bei dem Spaß die Risiken und Regeln nicht kennt oder beachtet, für den kann es schnell sehr teuer werden.
Inhaltsverzeichnis: Drohnenversicherung etwas komplizierter als gedacht
Ist eine Drohnenversicherung notwendig?
In den meisten Fällen ja, denn wenn der „Freizeitpilot“ mit der Drohne einen Schaden verursacht, haftet er auch für diesen. Was viele nicht wissen: Für Drohnen / Quadrocopter oder Multicopter gilt eine Versicherungspflicht. In der Regel reicht hier die normale Haftpflichtversicherung nicht aus, da diese längst nicht für alle Schäden aufkommt, die durch eine Drohne entstehen können.
Ein Beispiel: Sie fliegen mit ihrer Kameradrohne und bei der Landung kommt diese durch eine Windböe gegen ein Parkendes Auto. Hier würde eine einfache Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht greifen, da es sich um höhere Gewalt und nicht um ihr direktes verschulden handelt. (Dieses ist natürlich nur ein Beispiel und muss je nach Versicherungsgesellschaft im Einzelfall geprüft werden)
Im Grunde muss man sich das so vorstellen, dass eine Drohne auch ein Fahrzeug ist wie z. B. Ihr Motorrad, Auto oder vielleicht Motorboot. Hier müssen sie auch für jedes einzelne Fahrzeug ganz spezielle Versicherungen abschließen und genau so verhält es sich auch bei einer Drohne. Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen decken genau die Risiken ab, welche mit unbemannten Luftfahrtsystemen entstehen können. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch eine Windböe oder weil der Nachbar mal kurz die Fernsteuerung in der Hand hatte entstanden sind.
Ausnahme wäre hier, eine kleine Spielzeugdrohne von ein paar Gramm, die ausschließlich in Innenräumen geflogen wird.
Die Aufstiegsgenehmigung für Drohnen
Bei einer gewerblichen oder beruflichen Nutzung einer Drohne, ist eine Aufstiegsgenehmigung unabhängig vom Gewicht der Drohne ebenso wie die Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtend.
Diese kann entweder für einzelne Drohnenflüge oder auch befristet für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden. Diese sind in der Regel kostenpflichtig und können durchaus einige hundert Euro kosten.
Um eine Drohnen Aufstiegsgenehmigung zu erhalten, muss der Besitzer (Luftpilot) eine persönliche Eignung haben. Anträge können bei der zuständigen Luftfahrtbehörde gestellt werden.
Kontakt Landesluftfahrtbehörden
Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 4
- Referat 46
- Ruppmannstr. 21
- 70507 Stuttgart
- Telefon: +49 711 904-0
- Fax: +49 711 904-111
- E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
- Internet: rp-stuttgart.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Regierungspräsidium Karlsruhe
- Abteilung 4
- Referat 46
- 76247 Karlsruhe
- Telefon: +49 721 926-0
- Fax: +49 721 926-6211
- E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
- Internet: rp-karlsruhe.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Regierungspräsidium Freiburg
- Abteilung 6
- Referat 62
- 79083 Freiburg i. Br.
- Tel.: +49 761 208-0
- Fax: +49 761 208-394200
- poststelle@rpf.bwl.de
- Internet: rp-freiburg.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Regierungspräsidium Tübingen
- Abteilung 4
- Referat 46
- Konrad-Adenauer-Str. 20
- 72072 Tübingen
- Telefon: +49 7071 757-0
- Fax: +49 7071 757-3190
- E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
- Internet: rp-tuebingen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Bayern
Regierung von Oberbayern
– Luftamt Südbayern –
- Postfach: 80534 München
- Telefon: +49 89 2176-0
- Fax: +49 89 2176-2979
- E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
- Internet: regierung.oberbayern.bayern.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Regierung von Mittelfranken
- – Luftamt Nordbayern –
- Flughafenstraße 118
- 90411 Nürnberg
- Telefon: +49 911 52700-0
- Fax: +49 911 364446
- E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
- Internet: regierung.mittelfranken.bayern.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Berlin / Brandenburg
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde
Berlin-Brandenburg
- Mittelstraße 9
- 12529 Schönefeld
- Tel.: +49 3342 4266-4001
- Fax: +49 3342 4266-7612
- E-Mail: PoststelleLUBB@LBV.brandenburg.de
- Internet: lbv.brandenburg.de/Luftfahrt
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Bremen
Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen
Abteilung 3
- Referat 33 Luftverkehr und Flugplätze
- Zweite Schlachtpforte 3
- 28195 Bremen
- Telefon: +49 421 361-8446
- Fax: +49 421 496-8446
- E-Mail: office@wuh.bremen.de
- Internet: wirtschaft.bremen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Referat: Grundsatzfragen, Luftverkehrs- und Luftsicherheitsrecht
- Alter Steinweg 4
- 20459 Hamburg
- Telefon: +49 40 42841-0
- Fax: +49 40 427941-820
- E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de
- Internet: hamburg.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung III
- Dezernat 33.3
- Luisenplatz 2
- 64278 Darmstadt
- Telefon: +49 6151 12-0
- Fax: +49 6151 12-3851
- E-Mail: Poststelle@rpda.hessen.de
- Internet: rp-darmstadt.hessen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Regierungspräsidium Kassel
- Abteilung II
- Dezernat 22 – Aufgabenbereich Luftverkehr –
- Steinweg 6
- 34117 Kassel
- Telefon: +49 561 106-0
- Fax: +49 561 106-1641
- E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
- Internet: rp-kassel.hessen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
- Referat 210
- Schloßstraße 6 – 8
- 19053 Schwerin
- Telefon: +49 385 588-0
- Fax: +49 385 588-8099
- E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de
- Internet: mv-regierung.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Sophienstr. 5
- 38304 Wolfenbüttel
- Telefon: +49 05331 8809-0
- Fax: +49 05331 8809-199
- E-Mail: poststelle@nlstbv-wf.niedersachsen.de
- Internet: luftverkehr.niedersachsen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Oldenburg
- Kaiserstr. 27
- 26122 Oldenburg
- Telefon: +49 441 2181-214/219
- Fax: +49 441 2181-222
- E-Mail: poststelle@nlstbv-ol.niedersachsen.de
- Internet: luftverkehr.niedersachsen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Düsseldorf
Abteilung 2 – Dezernat 26
- Am Bonneshof 35
- 40474 Düsseldorf
- Telefon: +49 211 475-0
- Fax: +49 211 475-3988
- E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
- Internet: brd.nrw.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
Bezirksregierung Münster
- Abteilung 2
- Dezernat 26
- Domplatz 1 – 3
- 48128 Münster
- Telefon: +49 251 411-0
- Fax: +49 251 411-2525
- E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
- Internet: bezreg-muenster.nrw.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
- Gebäude 890
- 55483 Hahn Flughafen
- Telefon: +49 6543 50-8801
- Fax.: +49 6543 50-8800
- E-Mail: Drohnen-UAS@lbm.rlp.de
- Internet: lbm.rlp.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat D/6 Luftfahrt
- Franz-Josef-Röder-Straße 17
- 66119 Saarbrücken
- Telefon: +49 681 501-4249
- Fax: +49 681 501-4299
- E-Mail: referat.d6@wirtschaft.saarland.de
- Internet: saarland.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Sachsen
Landesdirektion Sachsen
– Luftverkehrsamt Sachsen –
- Referat 36
- Stauffenbergallee 2
- 01099 Dresden
- Telefon: +49 351 825-3600
- Fax: +49 351 825- 3690
- E-Mail: post@lds.sachsen.de
- Internet: lds.sachsen.de/luftverkehr
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Referat 307 Verkehrswesen
- Ernst-Kamieth-Straße 2
- 06112 Halle (Saale)
- Telefon: +49 345 514-0
- Fax: +49 345 514-1444
- E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Internet: lvwa.sachsen-anhalt.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Luftfahrtbehörde
- Königsweg 59
- 24114 Kiel
- Telefon: +49 431 383-0
- Fax: +49 431 383-2437
- E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.landsh.de
- Internet: schleswig-holstein.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Landesluftfahrtbehörde Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Abteilung V
- Referat 520
- Postfach 2249
- 99403 Weimar
- Telefon: +49 361 3770-0
- Fax: +49 361 3773-7190
- E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de
- Internet: thueringen.de
- Formulare: Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis
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Eine Drohnen Haftpflichtversicherung
Egal ob eine Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, eine Drohnenversicherung ist für den jeweiligen Führer Pflicht. Vor einer Inbetriebnahme sollte sich der Drohnen Pilot mit dem Thema Versichertedrohne unbedingt auseinander setzen. Unterschieden wird zwischen der privaten und gewerblichen Nutzung. Für einen gewerblichen Betrieb ist neben der Drohnen Haftpflichtversicherung auch noch eine Drohnen Allgefahrenversicherung notwendig.
Kriterien zur Drohnenversicherung
Im Bereich der Drohnenversicherung können durchaus Leistungsunterschiede auftreten. Dabei kommt es vor allem auf die Spezifikation vom Fluggerät an und welche Nutzung vorgesehen ist. Dabei wird zwischen folgenden Kriterien unterschieden:
Bei der Wahl einer Drohnen-Versicherung sollte als Basis immer die jeweilige Nutzung und Spezifikation von dem Flugobjekt im Vordergrund stehen. Wenn es im Laufe der Zeit zu einer Nutzungsänderung kommt, kann der Versicherungsvertrag entsprechend geändert werden.
Der Versicherungsschutz
Die Drohnenversicherung beinhaltet eine Luftfahrzeughaftpflichversicherung für den Halter von einem unbemannten Fluggerät mit einem maximalen Startgewicht von 25 Kilogramm. Im Bereich von einem Privattarif (nicht gewerblicher Betrieb) sind auch Filmaufnahmen für eine private Verwendung mit eingeschlossen.
Eine gewerbliche Drohnenversicherung umfasst den gleichen Verwendungszweck mit derselben maximalen Startmasse. Mitversicherte Personen sind die, welche über das Wissen zur Bedienung und Führung von dem Flugobjekt Kenntnisse erlangt haben.
Sie sind somit berechtigt dieses Objekt auch selber zu führen. Die festgeschriebene Versicherungssumme besteht auf die jeweilige angemeldete Drohne. Als Versicherungsschutz einer Drohnenversicherung liegen die Vereinbarungen und Bedingungen vom Versicherungsunternehmen zu Grunde.
Versicherungen für Drohnen, Copter und UAV´s
Versichertedrohne
- Franke & Krippner Versicherungsvermittlungs GbR
- Eigelstein 89-91
- 50668 Köln
- Telefon: 0221 – 340 38 33
- Fax: 0221 – 340 38 38
- Internet: www.versichertedrohne.de
- E-Mail: info@franke-krippner.de
Drohnen-Versicherung
- rosa Versicherungen GmbH & Co. KG
- – Versicherungsmakler –
- Annastr. 35
- D-51149 Köln
- Telefon: 02203 – 98 88 702
- Fax: 02203 – 98 88 708
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Allgefahrversicherung für Drohnen
Eine Drohnen Allgefahrenversicherung stellt eine Sachversicherung dar, welche einen sehr umfassenden Schutz bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung bietet. Somit ist eine Drohne gegen sämtliche unvorhersehbaren Gefahren versichert. Allerdings gilt als Voraussetzung, dass alle behördlichen Auflagen und Genehmigungen (Drohne erlaubnispflichtig) vorliegen und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auch genau eingehalten wurden.
Diese Art der Drohnenversicherung stellt eine besondere Form einer Versicherungsdeckung dar. Im Normalfall sind alle abgesicherten Gefahren im Vertrag niedergeschrieben, doch bei der Allgefahrenversicherung ist dies umgekehrt, da hier sämtliche Gefahren mitversichert sind, außer einige sind ausgeschlossen.
Das Unfälle nun mal passieren ist kein großes Geheimnis, daher ist es wichtig diese im Vorfeld abzusichern, um bei einem Schaden nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Eine richtig versicherte Drohne bietet ausreichend Schutz, damit das Hobby nicht in einem Albtraum endet.
Video: Warum eine Multicopter Haftpflicht so wichtig ist
https://youtu.be/Az55SuUdE_o
Drohnen- & Multicopter NEWS

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[…] eingelegt ist heißt es endlich losfliegen, denn bei dieser Drohnengröße braucht ihr weder eine Drohnen-Haftpflicht-Versicherung noch eine Aufstiegsgenehmigung oder Feuerfeste Kennzeichnungsplakette für eure […]
[…] wie es sie teilweise schon gibt sind eine Sinnvolle Lösung. Kombiniert mit entsprechenden Drohnenversicherung je nach Einsatzgebiet könnt man schon viel […]